Für einen offenen Umgang miteinander - Gesicht zeigen

Ich bekenne mich zur Religionsfreiheit in unserem Land. Sie ist unverzichtbar und eine Grundlage unseres friedlichen Zusammenlebens. Das soll auch so bleiben. Und dennoch gilt die Religionsfreiheit nicht schrankenlos. 

 

In Deutschland ist eine Diskussion über ein sogenanntes "Burka-Verbot" entbrannt. Ausgehend von Verboten etwa in der Schweiz oder dem europäischen Geburtsort der Menschenrechte und der Moderne Frankreich, über entsprechende Forderungen der neuen Rechten, in Deutschland der AfD gibt es eine Debatte über die Frage, ob und inwieweit den muslimischen Frauen, die sich dazu verpflichtet fühlen, eine Burka, auferlegt werden müsse, diese Verschleierung soweit aufzugeben, dass ihr Gesicht wieder zum Vorschein kommt. 

 

Mir haben die Frauen, die sich eine solche Burka übergezogen haben immer leid getan. Ich stelle mir vor, wie man da schwitzt. Und wie traurig es sein muß, auf jede weitere Kommunikation außer dem Blickkontakt in der Öffentlichkeit verzichten zu müssen. Für mich ist eine solche Burka immer Ausdruck schwer eingeschränkter persönlicher Freiheit gewesen. 

 

Doch es ist nicht unsere Aufgabe muslimische Frauen vor ihrem eigenen Glauben zu schützen. Natürlich kann es sein, dass diese dazu von Männern direkt oder indirekt gezwungen werden. Natürlich kann es sein, dass dieses Burka-Tragen eine Form von Unterdrückung des weiblichen Geschlechtes ist. Doch darüber will ich mir kein Urteil erlauben. Denn genausogut kann es sein, dass die Frauen, die das betrifft, ihre Burka komplett aus freien Stücken tragen, dass ihnen das damit einhergehende öffentliche Bekenntnis zu ihrer Religion wichtig ist, ja dass ihnen der damit gezeigte Gehorsam gegenüber ihren religiösen Geboten wichtig ist, und dass sie die sich daraus ergebenden Konsequenzen freiwillig auf sich nehmen. Nicht darüber haben wir zu urteilen. Das ist und soll Sache der Burka-tragenden Frauen selber sein. Ich glaube nicht, dass es richtig ist, sich da einzumischen. 

 

Doch liegt es auf der Hand, dass die Verhüllung des Gesichts an öffentliche Grenzen stößt, die wir nicht einfach preisgeben können. 

 

So gibt es bspw. das Vermummungsverbot bei Demonstrationen, völlig zu Recht. Es wurde geschaffen um Straftäter unter den Demonstranten besser verfolgen zu können. Bereits hier gibt es also eine Grenze, die auch gegenüber dem Burka-Tragen einzufordern ist. 

 

Probleme, die mit einer Verschleierung des Gesichts einhergehen, gibt ist es auch in  öffentlichen Ämtern. Die Behörden müssen sicher sein, dass die Person vor ihnen tatsächlich jene ist, die sie vorgibt zu sein. Das ist mit einer Burka unmöglich. Das ist bei allen Ausweissachen, Führerscheinangelegenheiten, Grundbuchfragen, Wohnungsfragen, Sozialfragen der Fall. Das ist im übrigen auch bei allen notariell zu beglaubigenden Sachen so. Kein Vertrag kann abgeschlossen werden, wenn man dem vertragsschließenden Partner nicht trauen kann, weil man ihn nicht erkennt. Und mit einer Burka ist Kollegialität beim Job fast kaum noch möglich, zumindest nicht in größeren Betrieben. 

 

Ähnlich ist es in Bildungsfragen. Der Lehrer muß eine Chance haben, seine Schüler wiederzuerkennen, und das nicht nur durch einen Sehschlitz oder andere Indizien, sondern offen durch das Gesicht des Schülers, wie umgekehrt,  das Gesicht seiner Lehrerin. Also gehört eine Burka nicht in die Schule. Ich kann mir hier zwar Ausnahmen vorstellen, aber die Regel werden sie nicht sein. Schulbildung ist bei uns immer noch mit Erziehung, also mit Persönlichkeitsbildung verbunden. Das ist bei verhüllten Gesichtern gar nicht möglich, denn sie setzen der mentalen Kommunikation zu enge Grenzen. 

 

Wir leben in einer offenen Gesellschaft. Zu ihr gehört ein offener Umgang mit einander. Der ist nicht möglich, wenn Gesichter verhüllt werden. In der Straßenbahn, im Beruf in Shops im Straßenverkehr, auf dem Weg von und zur Arbeit oder zur Bildungsstätte: überall dort wo Menschen sich begegnen, die sich nicht weiter kennen, gibt es Kommunikation. Sie ist unverzichtbar und die Grundlage für das Mindestmaß an gegenseitigem Vertrauen, ohne das wir nicht leben können. Das Burka-Tragen verhindert diesen offenen Umgang miteinander, es verhindert die Kommunikation im Alltag und schafft damit Mißtrauen. 

 

Das mindeste was wir von unserem Gegenüber wahrnehmen können müssen ist also sein Gesicht. 

 

Und deshalb gehört eine Burka, welche nicht mindestens das Gesicht freigibt, nicht in unser öffentliches Leben. 

 

Religion ist und bleibt Privatsache. Und das soll sie auch bleiben. Dort aber wo unser öffentliches Zusammenleben durch Religionsausübung beeinträchtigt oder gar gefährdet wird, ist es, meine ich erlaubt, der individuellen Religionsausübung Grenzen zu setzen. Zuständig ist der Gesetzgeber, also der Bundestag. Er hat das Recht Grenzen zu setzen.

 

Ich denke, der Bundestag soll die Debatte führen, und er soll sie entscheiden. Bis wohin es ein Burkaverbot geben soll, und welche Schranken ihm gesetzt sein sollen hat er zu bestimmen, weil er über das Allgemeininteresse wacht. Er muß die verfassungsrechtlichen Fragen und etwaigen negativen Folgen des sogenannten Burka-Verbots genau prüfen.  Ich persönlich aber meine, eine Burka hat im öffentlichen Leben unseres Landes nichts zu suchen. 

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