Bundestag bekennt sich zur Schaffung eines Mahnmals für die Opfer des Kommunismus

Hier benennt der Bundestag mit dem Fehlen eines Mahnmals für die Opfer des Kommunismus ein Defizit in unserer Gedenkstättenlandschaft.
Auszug aus Seite sechs des Entschließungsantrages


Am Freitag, dem 2.Oktober hat sich der Bundestag zur Schaffung eines Mahnmals für die Opfer des Kommunismus bekannt. Das geschah im Rahmen eines Entschließungsantrages zum tournusmäßigen Berichtes zur Deutschen Einheit. Dieser stand diesmal auch im Zeichen des 25. Jahrestages der Deutschen Einheit, welche ohne die Überwindung der kommunistischen SED-Diktatur nicht möglich geworden wäre.


Mit diesem Entschließungsantrag (Drucksache 18/6188)  ist allen Befürwortern eines solchen Mahnmals ein großer Schritt zu seiner Schaffung gelungen. Ein Durchbruch aber ist das noch nicht. Der Bundestag hat sich gewissermaßen selbst beauftragt, für die Schaffung eines solchen Mahnmals zu sorgen. Zwar verpackt er das in eine Aufforderung an die Bundesregierung. Und es ist auch wichtig, dass beide Verfassungsinstitutionen Bundestag und Bundesregierung hier an einem Strang ziehen.  Doch ist das notwendige Errichtungsgesetz ganz klar eine Sache der Legislative, wofür im Wesentlichen der Bundestag verantwortlich ist.

Hierin wird die Selbstverpflichtung thematisiert
Auszug aus Seite 7 und 9 des Entschließungsantrages

 

Ich bedanke mich bei allen, die uns (Initiativgruppe) und die UOKG (Union der Opferverbände der Kommunistischen Gewaltherrschaft) dabei unterstützt haben.Das ist viel Arbeit gewesen.

 

Wir werden die nächsten beiden und auch letzten Jahre in dieser Legislaturperiode dazu benutzt müssen, dieser Willenserklärung auch Taten folgen zu lassen.